Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Global Plastics.

Artikel 1: Allgemein

  1. Anwendbar für alle Fernverkäufe und Lieferungen von Waren in Deutschland von Global Plastics mit Sitz in Almere. Für Länder innerhalb der EU oder darüber hinaus gelten abweichende schriftliche Verkaufs- und Lieferbedingungen, die Global Plastics Ihnen auf Anfrage mündlich mitteilt.
  2. Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Global Plastics Angebote. Global Plastics sendet Ihnen auf Anfrage ein schriftliches Exemplar zu.
  3. Zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann Global Plastics zusätzliche Geschäftsbedingungen anwenden, die speziell für die Art des Geschäfts oder die Art der Arbeit gelten. Die Zusatzbedingungen sind Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, diese Zusatzbedingungen werden dem Kunden zugesandt.
  4. Die hierin enthaltenen Geschäftsbedingungen haben stets Vorrang vor denen des Käufers, unabhängig davon, ob entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen von Global Plastics abweichende Bedingungen des Käufers vorliegen.

Artikel 2: Bilder

  1. Alle in Preislisten, Prospekten, Musterplatten, Mustern und Webseiten enthaltenen Abbildungen, Fotos und Angaben zu Farben, Breiten etc. geben nur eine Vorstellung von den tatsächlichen Farb- und Dekornuancen wieder, sind aber nicht naturgetreu. Die angebotenen Muster sind nur eine Musterannahme, geben aber keinen Überblick über alle unterschiedlichen Nuancen innerhalb des Designs und sind nur annähernd und können nicht zu einer Entschädigung und/oder Auflösung führen.
  2. Farbmuster können angefordert werden. Diese sind komplett kostenlos.

Artikel 3: Preise

  1. Alle Preise von Global Plastics verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
  2. Die Preise für die Waren oder Produkte sind in der Preisliste von Global Plastics und auf unserer Website www.global-plastics.de angegeben. Global Plastics ist nicht an sein Angebot gebunden, wenn Druck-, Satz- oder Programmierfehler in seinen Katalogen, Aussendungen oder auf der Website enthalten sind.
  3. Global Plastics hat das Recht, den Käufer in diesem Fall vor der Lieferung über Preisänderungen zu informieren.
  4. Der Käufer hat im Hinblick auf sub. 3 das Recht, den Fernabsatzvertrag innerhalb von 24 Stunden nach dieser Benachrichtigung zu kündigen.

Artikel 4: Angebot

  1. Angebote werden nur auf besondere Anfrage erstellt und sind 7 Tage nach Datum gültig, sofern nicht anders angegeben.
  2. Die Angebote von Global Plastics sind freibleibend, sofern nicht anders angegeben.
  3. Die Angaben wie Maße, Gewichte und Mengen im Angebot sind so genau wie möglich. Der Käufer hat die Richtigkeit festzustellen. Wenn sich aus dem Vertragsabschluss herausstellt, dass die Abrechnung in irgendeinem Punkt Ungenauigkeiten enthält, ist Global Plastics berechtigt, den Preis zu ändern, sofern dafür Anlass besteht.
  4. Die im Angebot gemachten Angaben sind Eigentum von Global Plastics und dürfen vom Käufer nicht verwendet werden. Die auf der Website gezeigten Fotos, Musterplatten oder Modelle dienen nur dazu, einen Eindruck von Qualität, Farbkombination oder Struktur zu vermitteln.

Artikel 5: Zustandekommen der Vereinbarung

  1. Der Kaufvertrag kommt mit Zugang einer Auftragsbestätigung oder Bestellung an Global Plastics, in manchen Fällen mit Unterschrift und/oder Anzahlung des Kunden an Global Plastics, per E-Mail oder Internet zustande.
  2. Auf „Bestellung“ gekaufte Artikel können vom Kunden nach Annahme durch Global Plastics nicht mehr geändert oder storniert werden. Diese Informationen sind auf unserer Website pro Produkt deutlich angegeben.
  3. Global Plastics wird bei der Auftragserteilung größte Sorgfalt walten lassen.
  4. Global Plastics ist berechtigt, Bestellungen oder Aufträge ohne Angabe von Gründen nicht oder nur unter der Bedingung anzunehmen, dass die Lieferung gegen Vorkasse erfolgt, wobei der Käufer in diesem Fall entsprechend informiert wird.
  5. Global Plastics führt die angenommenen Bestellungen termingerecht, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen aus, sofern keine längere Lieferfrist vereinbart wurde. Verzögert sich die Lieferung oder kann eine Bestellung nicht oder nur teilweise ausgeführt werden, wird dies dem Verbraucher spätestens einen Monat nach Auftragserteilung mitgeteilt. In diesem Fall hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag kostenlos aufzulösen.
  6. Global Plastics kommt jedoch seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nach, wenn es zum Zeitpunkt der Lieferung den im Vertrag beschriebenen Artikel in Bezug auf Qualität, Farbgebung und dergleichen bereitstellt und dem Käufer den zugehörigen Artikel so genau wie möglich zur Verfügung stellt , in der gleichen Preiskategorie, wenn der beschriebene Artikel nicht mehr lieferbar ist. Hierüber wird der Käufer vorab informiert.

Artikel 6: Zahlung

  1. Jeder Kaufvertrag kommt zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Global Plastics zustande, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlung kann per Vorkasse durch Überweisung auf unser Bankkonto, Zahlung per Giropay (Ihre eigene Bankumgebung), Kreditkarte, PayPal, Sofort oder Zahlung im Nachhinein erfolgen. Zahlung auf Rechnung ist nur nach schriftlicher Vereinbarung möglich und Zahlungen für die verkauften und gelieferten Waren sind von der Gegenpartei innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten.
  2. Grundsätzlich gilt, dass die Lieferung nach Zahlungseingang erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  3. Leistet der Käufer die Zahlung nicht vor Lieferung, schuldet Global Plastics ohne vorherige Inverzugsetzung Zinsen in Höhe von 7,5 % auf den ausstehenden Betrag pro Monat, wobei ein angefangener Monat als ganzer Monat gezählt wird.
  4. Global Plastics ist berechtigt, die Ware bei Nichtzahlung zur Abholung zu übergeben. Sobald Global Plastics dies getan hat, ist sie berechtigt, die außergerichtlichen Inkassokosten dem Käufer in Rechnung zu stellen. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen 15 % der Hauptsumme mit einem Minimum von Euro 150,00.
  5. Berücksichtigte Reklamationen und/oder Gewährleistungsansprüche berechtigen nicht zu Zahlungsaufschub oder Teilzahlung.
  6. Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer bleiben alle gelieferten Materialien Eigentum von Global Plastics.

Artikel 7: Transport (Kosten) und Lieferung der Ware

  1. Die Versandkosten von Global Plastics richten sich nach der Größe des platten, sowie nach dem Gewicht.
  2. Für andere Länder oder Gebiete werden gesonderte Preisvereinbarungen getroffen.
  3. Die Produkte reisen auf Gefahr von Global Plastics. Der Käufer trägt das Risiko der Produkte ab dem Zeitpunkt, an dem die Produkte an der angegebenen Adresse zum Empfang angeboten werden.
  4. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte bei Lieferung zu erhalten. Eine Verweigerung ist nur möglich, wenn die vereinbarte Beschaffenheit abweicht. Dies muss Global Plastics innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware durch den Käufer telefonisch mitgeteilt werden.
  5. Wenn der Käufer die Annahme der Produkte bei Lieferung verweigert, werden sie an den entsprechenden Lieferanten von Global Plastics zurückgesandt. Anfallende Kosten werden Ihnen von Global Plastics mittels Rechnung weiterberechnet. Darin enthalten sind Transportkosten, Verwaltungskosten und Abschreibungen. Diese Kosten betragen 20 % der Hauptsumme mit einem Minimum von Euro 200,00.
  6. Bei Lieferung hat der Käufer die zu erhaltenden Produkte auf Qualität und Quantität im Zusammenhang mit zu prüfen Ausschluss von Fehlmengen und beschädigter Ware. Im Falle von Schäden und/oder Mängeln vermerken Sie dies auf dem Frachtbrief und/oder der Abmeldeliste und benachrichtigen Sie uns umgehend telefonisch unter +31 (0)85-0600035. Nach Bezahlung und Abnahme der Ware können keine weiteren Ansprüche wegen Fehlmengen und/oder Schäden geltend gemacht werden.

Artikel 8: Garantie

  1. Global Plastics garantiert die Qualität der von ihr erbrachten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und für die Solidität und gute Qualität der von ihr gelieferten Waren mit der Maßgabe, dass die Gewährleistung nicht über die nachstehenden Bestimmungen hinausgeht.
  2. Auf alle gelieferten Produkte wird ausschließlich eine Herstellergarantie gewährt.
  3. Der Käufer kann sich nicht auf die Gewährleistungsbestimmungen berufen:
    1. wenn der Käufer die Produkte vernachlässigt hat.
    2. bei unvorsichtiger oder fahrlässiger Verwendung, falscher Aufstellung, Beschädigung durch Feuchtigkeitseinwirkung und/oder Feuchtigkeit von unten oder durch sonstige äußere Störungen oder Katastrophen.
    3. wenn die Produkte nicht wie üblich oder wie in der Gebrauchsanweisung beschrieben gepflegt wurden.
    4. wenn der Käufer die Ware in sonstiger Weise fahrlässig behandelt hat.
  4. Wenn die Reklamationen aufgrund des Verzugs oder Verschuldens des Käufers (siehe Artikel 8 Absatz 3 A bis D) vom Käufer verursacht werden, gehen alle Reparaturen und Kosten zu seinen Lasten.
  5. Global Plastics behält sich das Recht vor, dem Käufer oder Dritten beim Kauf, der Lieferung oder der Verwendung der gekauften Waren Weisungen zu erteilen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Anweisungen zu befolgen. Wenn Umstände eintreten, aufgrund derer der Käufer diese Anweisungen nicht befolgen kann, ist er verpflichtet, dies Global Plastics zu melden, damit Global Plastics unter Berücksichtigung dieser Umstände Anweisungen erteilen kann. Wenn jedoch Anweisungen nicht befolgt werden, erlöschen alle Rechte in Bezug auf die Garantie(n).
  6. Es werden keine Garantiegebühren finanzieller Art erhoben.

Artikel 9: Zurücksenden

  1. Waren können vom Kunden bis zu 14 Werktage nach Lieferdatum (dies beinhaltet auch die gesetzliche Probezeit) an Global Plastics zurückgesendet werden. Einschränkungen hierzu sind in Artikel 5 Unterabsatz erwähnt. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Rückgaberecht.
  2. Global Plastics holt niemals Waren ab, noch werden Kosten im Zusammenhang mit der Rücksendung von Waren an Global Plastics erstattet.
  3. Die Rücksendung erfolgt unter den Bedingungen geschlossene Vollverpackung(en), keine Produktbeschädigung(en) und es muss sich um ein Standardprodukt handeln, an dem keine Eingriffe (wie z.B. Zusägen, Bohren, Fräsen, Lasern, Biegen etc .) durchgeführt wurden. Der Käufer muss außerdem nachweisen können, dass das zurückgegebene Produkt von Global Plastics gekauft wurde.

Artikel 10: Kraft der Mehrheit

  1. Tritt nach Abschluss des Vertrages ein Umstand ein, der als höhere Gewalt qualifiziert werden kann, wodurch die Ausführung des Vertrags für Global Plastics dauerhaft oder vorübergehend unmöglich wird, hat der Käufer das Recht, innerhalb von 3 Tagen nach Eintritt von Global Plastics einen Umstand dem Käufer mitgeteilt hat, entweder den Vertrag aufzulösen, ohne dass eine Partei Anspruch auf Schadensersatz hat, oder einem Aufschub der Erfüllung der Verpflichtungen von Global Plastics zuzustimmen, wobei Global Plastics in letzterem Fall berechtigt ist, den Vertrag nach Eintritt zu kündigen eingetretene Preiserhöhungen an den Käufer weiterzugeben. In diesem Zusammenhang ist unter höherer Gewalt jeder Umstand zu verstehen, der sich der Kontrolle und Kontrolle von Global Plastics entzieht und so beschaffen ist, dass die Einhaltung oder weitere Einhaltung der Vereinbarung vernünftigerweise nicht von ihm erwartet werden kann, einschließlich seiner Umstände wie Krieg. Unruhen, Feuer oder andere Zerstörungen, vollständiger oder teilweiser Stillstand der Transportmittel, Krankheit des Personals von Global Plastics oder Arbeitskräftemangel im Allgemeinen, Streiks im Unternehmen von Global Plastics oder anderswo, Aussperrung, Ausführungsstörungen, Betriebsstörungen, bei denen in In jedem Fall das Versäumnis, Versäumnis oder Versäumnis von Lieferanten, ihren Verpflichtungen gegenüber Global Plastics nachzukommen, Schließung von Grenzen, Änderungen bei Einfuhrzöllen und Steuern, Erhebung von Abgaben oder anderen staatlichen Maßnahmen, die sich auf die Lieferverpflichtung von Overweight Global Plastics auswirken.

Artikel 11: Auflösung

  1. Wenn der Käufer seine Verpflichtungen gegenüber Global Plastics nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt, oder wenn sein Konkurs beantragt wurde/wird, wenn er für insolvent erklärt wird, wenn er ein Moratorium beantragt, oder wenn er seinen Gläubigern oder einem Teil von ihnen einen Plan oder Vergleich zahlt, ferner im Falle der Pfändung seines Vermögens oder eines Teils davon, oder wenn er den Verkauf oder die Liquidation seines Unternehmens vornimmt, sowie im Fall des Todes, der Unterstellung unter Vormundschaft oder wenn er anderweitig sein Geschäft, seine Produkte oder Teile davon verwaltet oder leitet, ist der Käufer rechtlich in Verzug und alle Forderungen, die Global Plastics gegen ihn hat oder erwirbt, sind sofort fällig und zahlbar, ohne dass eine Inverzugsetzung erfolgt erforderlich. Vorstehendes gilt sowohl für Verbraucher als auch für Privatpersonen und Unternehmen.
  2. In Fällen nach § 15 Abs. 1 hat Global Plastics das Recht, ohne Inverzugsetzung die weitere Ausführung des Vertrags auszusetzen oder ihn ganz oder teilweise aufzulösen.
  3. Global Plastics ist jederzeit berechtigt, vom Käufer Schadensersatz zu verlangen sowie die gelieferte Ware zurückzunehmen.
  4. Wenn der Käufer den Vertrag auflösen möchte, wird er Global Plastics jederzeit zuerst schriftlich in Verzug setzen und ihm eine angemessene Frist einräumen, um seine Verpflichtungen noch zu erfüllen oder Mängel zu beheben, wobei der Käufer diese Mängel schriftlich genau beschreiben muss.
  5. Der Käufer hat kein Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder seine Verpflichtungen auszusetzen, wenn er selbst bereits mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug war.
  6. Im Falle einer Teilauflösung kann der Käufer keine Rückabwicklung bereits erbrachter Leistungen von Global Plastics verlangen. Global Plastics hat einen vollen Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen.

Artikel 12: Schwache Leistung

  1. Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 11, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig nachkommt, sowie im Falle einer Insolvenz oder Zahlungseinstellung des Käufers oder in im Falle der Schließung oder Liquidation seines Unternehmens gerät er in Verzug und Global Plastics ist befugt, ohne gerichtliche Intervention oder Inverzugsetzung den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass er verpflichtet ist, eine Entschädigung oder Garantie zu zahlen, unbeschadet dem Recht von Global Plastics, alle Schäden geltend zu machen, die sich aus der Vertragsverletzung ergeben; Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Käufer verpflichtet, alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einschließlich der Kosten einer Rechtshilfe zu erstatten. Bei Zahlungsverzug des Käufers werden die außergerichtlichen Inkassokosten auf mindestens 15 % der Summe der Hauptsumme zuzüglich Zinsen festgesetzt, mit einem Mindestbetrag von Euro 500,00 pro Fall oder Rechnung.

Artikel 13: Haftungsbeschränkung

  1. Global Plastics übernimmt keine Verantwortung für Schäden an anderen Waren des Käufers oder Dritter, die durch Verschulden des Käufers verursacht wurden.
  2. Global Plastics haftet in keinem Fall für Schäden an Waren, die durch falsche Handhabung, Inkompetenz, falsche Montage, falsche Verwendung, falsche Wartung außerhalb der Spezifikationen und/oder Anweisungen der Hersteller verursacht wurden.

Artikel 14: Haftung

  1. Für Schäden, die auf einen Mangel der gelieferten Ware zurückzuführen sind, haftet Global Plastics nur, soweit der Schaden Euro 150,00 nicht übersteigt. Über den oben genannten Betrag hinaus kann Global Plastics niemals vom Käufer haftbar gemacht werden. Der Käufer kann Global Plastics nach Zahlung nicht mehr für die Lieferung in Bezug auf die gelieferten Waren haftbar machen.
  2. Für umstandsbedingte Schäden wie Versäumnis bei vorenthaltenen Angaben und/oder Mängeln des Käufers wird keine Haftung übernommen.
  3. Global Plastics schließt jegliche Haftung für Schäden des Käufers aus, die durch eine Verzögerung bei der Ausführung des Vertrages verursacht werden, einschließlich Umsatzverlust.

Artikel 15: Bild- und Textmaterial urheberrechtlich geschützt

  1. Das Kopieren, Speichern, Veröffentlichen, Vervielfältigen oder Verwenden von Text- und/oder Bildmaterial ist ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung wird ein rechtliches Verfahren eingeleitet.

Artikel 16: Schiedsverfahren

  1. Für Klagen gilt niederländisches Recht. Bei unlösbaren Streitigkeiten zwischen dem Käufer und Global Plastics ist die Entscheidung des niederländischen Gerichts bindend.

Artikel 17: Domizil

  1. Für die Auslegung und Ausführung aller Vereinbarungen, auf denen diese Vertragsbedingungen basieren oder von denen diese Vertragsbedingungen einen Teil bilden, wird ausdrücklich Lelystad als Wohnsitz gewählt.

Tipp- und Tippfehler vorbehalten.